Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von nexcore (Terms and Conditions - nexcore)

Stand: 12.06.2024
Geschrieben von Marcus
Aktualisiert vor 4 Tagen

Inhaltsübersicht

Geltung

1. Vertragsgegenstand

2. Softwareüberlassung

3. Softwaresupport

4. Anmeldeberechtigung

5. Anmeldung auf dem Portal und in den Apps

6. Aktualisierung der Kundendaten

7. Onlinehandbuch (Knowledge-Base)

8. Datenspeicherung und -übernahme

9. Verarbeitung personenbezogener Daten

10. Datenherausgabe

11. Änderungen der Software und von Modulen

12. Datensicherung

13. Zugriffsberechtigungen

14. Mitwirkungsleistungen des Kunden

15. Verwendung von Marken, Namen und Logos

16. Nutzungsrechte an der Software

17. Vergütung

18. Buchung weiterer kostenpflichtiger Module

19. Einstellen von eigenen Informationen durch den Kunden

20. Vertragslaufzeit

21. Geheimhaltung

22. Mängelhaftung

23. Haftung und Haftungsgrenzen

24. Haftungsbeschränkung für unentgeltliche Nutzung

25. Änderungen der Vertragsbedingungen

26. Schlussbestimmungen


Geltung

Sämtliche Angebote der Nexato GmbH (nachfolgend auch „nexato“ oder „Provider“ genannt) richten sich ausschließlich an Industrie, Unternehmen, Behörden, öffentliche oder karitative Einrichtungen, Vereine, Verbände, Handwerk, Handel und freie Berufe, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).


1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung von Software durch den Provider zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung. Bei der Software handelt es sich um „nexcore“, die vom Provider entwickelt wurde und folgende Funktionalität besitzt: Das Verwalten, Planen und Dokumentieren von Aufträgen und Aufgaben, wie z. B. Auslieferungen, Übergaben oder Rückholungen von Ressourcen, wie Maschinen und Bauteilen, sowie zugehörigen Informationen im Sinne einer Auftrags-/Aufgabendisposition inklusive Tourenplanung. Hierzu zählen vor allem die protokollarische Dokumentation von Auftrags-/Aufgabeninformationen über mobile Endgeräte. Die Software beinhaltet verschiedene Module, die innerhalb der Software in sich abgegrenzte Funktionen darstellen.


2. Softwareüberlassung

2.1 Nutzungsüberlassung

Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der in der „Softwarespezifikation“ bezeichneten Software „nexcore“ (nachfolgend „Software“ oder "Cloud-Dienst" bzw. "Cloud-Service" genannt) in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung.

Die Software wird von dem Provider an dem in der „Softwarespezifikation“ vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf den IT-Systemen des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt ins Internet. Der Provider stellt dem Kunden darüber hinaus Speicherkapazität – gemäß Definition in der „Softwarespezifikation“ – auf seinen IT-Systemen für die entstehenden Anwendungsdaten der Software zur Verfügung.

2.2 Funktionsumfang

Der Provider entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Es werden im Rahmen der Weiterentwicklung Fehler behoben und neue Funktionen hinzugefügt. Einen Anspruch auf neue Funktionen hat der Kunde nicht, es sei denn dies wurde explizit vereinbart. Der Provider ist berechtigt, der Software weitere Funktionen hinzuzufügen, Funktionen zu verändern oder zu entfernen.

2.3 Nutzungsverfügbarkeit

Der Provider überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware am Übergabeort mit der in den Vereinbarungen zum Service-Level (auch Service-Level-Agreements oder kurz SLA) definierten Nutzungsverfügbarkeit.

Grundsätzlich gelten für alle individuellen Kundenverträge mit Lizenzen der regulären Tarifen (Advanced und Professional) die Allgemeinen SLA

Kunden im Enterprise-Tarif können erweiterte Vereinbarungen mit nexato schließen.


3. Softwaresupport

Der Kunde kann sich jederzeit über die in der Service-Level-Vereinbarung (SLA) definierten Kanäle an den nexato Support wenden oder das Help-Center nutzen, um Fragen zu klären.

Support- und Reaktionszeiten richten sich nach dem SLA.


4. Anmeldeberechtigung

4.1 Registrierung

Die Nutzung der Software setzt die Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Nutzung der Software besteht nicht. Der Provider ist berechtigt, Nutzungsanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

4.2 Anmeldungserfordernis

Die Anmeldung ist dem Kunden nur erlaubt, wenn er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.


5. Anmeldung auf dem Portal und in den Apps

5.1 Anmeldedaten

Die während des Anmeldevorgangs vom Provider erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Kunden vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben. 

5.2 Zugangsfreischaltung

Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Kunden werden diese von dem Provider auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Providers korrekt und bestehen aus Sicht des Providers keine sonstigen Bedenken, schaltet der Provider den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Kunden hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Nutzungsantrags. Der Kunde muss seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links innerhalb von 24 Stunden bestätigen.

5.3 Nutzeraccounts

Nutzeraccounts dürfen nur mit individuellen E-Mail-Adressen erstellt werden und dürfen nicht als gemeinsam genutzte Accounts verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass jeder Nutzer einen individuellen Account besitzt, der nur von ihm selbst genutzt wird.

5.4 Nutzertypen

Es wird zwischen zwei Arten von Nutzern unterschieden: Full-User und App-User. Full-User sind berechtigt, den vollen Umfang der Services zu nutzen, einschließlich der Möglichkeit, weitere Nutzeraccounts anzulegen. App-User hingegen haben nur Zugriff auf die Funktionalitäten der mobilen Anwendungen (iOS und Android), die ihnen durch den Full-User zur Verfügung gestellt wurden.

5.5 Folgen der Zuwiderhandlung

Wir behalten uns das Recht vor, den Service zu unterbrechen oder zu beenden, falls der Kunde gegen diese Bestimmung verstößt und generische E-Mail-Adressen für geteilte Accounts verwendet. Der Kunde ist alleinverantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung und haftet für etwaige Verluste oder Schäden, die uns oder anderen Nutzern durch die Verwendung von generischen E-Mail-Adressen entstehen.


6. Aktualisierung der Kundendaten

Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich seiner Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Nutzung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Kunde die Angaben unverzüglich online in seinen persönlichen Einstellungen zu korrigieren. Sollte dem Kunden dies nicht gelingen, so kann er die geänderten Daten per E-Mail mitteilen.


7. Onlinehandbuch (Knowledge-Base)

Der Provider stellt ein Onlinehandbuch für die Benutzung der Software zur Verfügung. Der Provider entscheidet im eigenen Ermessen ob Änderungen an der Software eine Ergänzung und/oder Änderung des Onlinehandbuchs notwendig machen.


8. Datenspeicherung und -übernahme

8.1 Speichernutzung

Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der für ihn vom Provider eingerichteten Speicherkapazität Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Der Provider schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Ihn treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

8.2 Speicherkapazität

Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ist in der „Softwarespezifikation“ definiert.


9. Verarbeitung personenbezogener Daten

9.1 Datenhandling

Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Provider wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Der Provider bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an. Im Übrigen regelt der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) die weiteren Details der Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

9.2 Verarbeitungszustimmung

Der Provider wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.


10. Datenherausgabe

10.1 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Provider hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.

10.2 Datenlöschung

Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 30 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Provider wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.


11. Änderungen der Software und von Modulen

Der Provider ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich bereitgestellte Module zu ändern, neue Module unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Module einzustellen. Der Provider wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Kunden Rücksicht nehmen.


12. Datensicherung

Der Provider wird eine arbeitstägliche (Montag – Freitag, auch an Feiertagen) Sicherung der Daten des Kunden auf dem IT-System durchführen. Die Sicherungen werden jeweils circa 1 Woche vorgehalten und anschließend gelöscht. Die Sicherung des Providers stellt keine Leistungspflicht des Providers dar.


13. Zugriffsberechtigungen

Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Nutzeraccounts eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus der E-Mailadresse des Kunden und einem Passwort. E-Mailadresse und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.


14. Mitwirkungsleistungen des Kunden

14.1 Datenübergabepunkt

Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

14.2 Technische Mindestanforderungen

Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Smartphones, Tablets, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Im Übrigen wird er zur Nutzung der Leistungen des Providers nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der „Softwarespezifikation“ genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Der Provider bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.


15. Verwendung von Marken, Namen und Logos

15.1 Nutzungsrecht

Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des Kunden („Zeichen“) nach Maßgabe der folgenden Absätze zu nutzen.

15.2 Werbe- und Präsentationszwecke

Der Verkäufer ist berechtigt die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf der Provider die Zeichen zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen-Website sowie auf weiteren durch den Provider betrieben Websites und Portalen, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.

15.3 Entgelt

Der Kunde räumt dem Provider dieses Recht unentgeltlich ein.

15.4 Einschränkung und Widerruf

Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nutzung der Zeichen geltend macht.


16. Nutzungsrechte an der Software

16.1 Umfang der Nutzung

Der Kunde erhält an der Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

16.2 Nutzerkreis

Der Kunde nutzt die Software auf dem IT-System des Providers. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.

16.3 Anzahl an Nutzern

Der Kunde nutzt die Software nur durch die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen gleichzeitig.

16.4 Veränderungen an der Software

Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Provider sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

16.5 Gültigkeit

Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

16. 6 Nutzungseinschränkungen

Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen (hiervon ausgenommen ist die berechtigte Nutzung durch Mitarbeiter). Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

16.7 Zugriffsverhinderung

Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern.

16.8 Haftung

Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem IT-System des Providers gespeichert werden.

16.9 Zugriffssperrung

Verletzt der Kunde die Regelungen in Absatz 1 – 8 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Provider nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Software sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

16.10 Löschung rechtswidriger Daten

Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Absatz 8 ist der Provider berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Provider auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Providers weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Absatz 1 – 8, und hat er dies zu vertreten, so kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

16.11 Schadenersatz

Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Provider Schadensersatz geltend machen.


17. Vergütung

17.1 Vergütungsgrundsatz

Die Vergütung erfolgt pro Nutzeraccount/-lizenz und ggf. pro Modul sowie ggf. Nutzungsvolumen je Monat. Die Preise können der jeweils aktuellen und geltenden Preisliste des Providers entnommen werden.

17.2 Steuer

Vergütungen werden zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

17.3 Zahlung

Die Vergütung ist monatlich bzw. jährlich (je nach Vereinbarung) im Voraus zur Zahlung fällig.

17.4 Testphase

Gewährt der Provider die zeitweise kostenlose Nutzung der Software oder Testmonate so entsteht keine Zahlungspflicht für den jeweiligen Zeitraum.

17.5 Zahlungsarten

Zahlungen erfolgen durch die jeweils angebotenen Zahlungsarten. Der Provider kann im Einzelfall Zahlungsarten ausschließen.


18. Buchung weiterer kostenpflichtiger Module

Der Provider bietet innerhalb der Software weitere kostenpflichtige Module an. Die hierfür geltenden Preise werden dem Kunden entweder direkt online angezeigt oder individuell vereinbart. Soweit die Inanspruchnahme weiterer Module kostenpflichtig ist, erhält der Kunde jeweils vor Eröffnung der Zugriffsmöglichkeit auf das jeweilige Modul online eine Mitteilung über die entstehenden Kosten, die Zahlungsbedingungen und die weiteren relevanten Details. Erst hiernach hat der Kunde die Möglichkeit, das jeweilige Modul verbindlich zu beauftragen.

Bitte beachten Sie: Mit dem Klick auf den entsprechenden Button erklären Sie verbindlich, das jeweilige Modul in Anspruch nehmen zu wollen. Hierdurch nimmt der Kunde das Angebot des Providers über die Zurverfügungstellung des kostenpflichtigen Moduls verbindlich an, und es entsteht ein weiteres Vertragsverhältnis. Auch für dieses Vertragsverhältnis gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie ggf. weitere Bedingungen, über welche der Provider den Kunden vor Buchung des Moduls informieren wird. Wenn Sie das kostenpflichtige Modul nicht in Anspruch nehmen möchten, so kehren Sie durch Klick auf den entsprechenden Button oder durch den „zurück“-Button Ihres Browsers zur Ursprungsseite zurück.


19. Einstellen von eigenen Informationen durch den Kunden

19.1 Informationseinstellung

Soweit als Funktionalität auf dem Portal verfügbar, darf der Kunde unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Informationen im Rahmen der Softwarenutzung einstellen.

19.2 Nutzungsrecht an Informationen und Inhalten

Mit dem Einstellen von Informationen räumt der Kunde dem Provider jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen und Inhalten ein, insbesondere

  • zur Speicherung der Informationen/Inhalte auf dem Server des Providers,
  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Informationen/Inhalte erforderlich ist, und

soweit der Kunde die von ihm eingestellten Informationen/Inhalte wieder herunternimmt, erlischt das dem Provider vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Der Provider bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Der Provider ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.

19.3 Informations- und Inhaltsverantwortung

Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Informationen/Inhalte voll verantwortlich. Der Provider übernimmt keine Überprüfung der Informationen/Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde erklärt und gewährleistet gegenüber dem Provider daher, dass der Kunde der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm eingestellten Informationen/Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Informationen/Inhalte einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz (2) zu gewähren.

19.4 Verarbeitungsvorbehalt

Der Provider behält sich das Recht vor, das Einstellen von Informationen/Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Informationen/Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Informationen/Inhalte durch den Kunden oder die eingestellten Informationen/Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen § 16 Abs. 8 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 16 Abs. 8 kommen wird. Der Provider wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen § 16 Abs. 8 wählen.


20. Vertragslaufzeit

20.1 Vertragsschluss und -dauer

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird für den vertraglich festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch gemäß vertraglicher Vereinbarung um den jeweils vertraglich vereinbarten Zeitraum es sei denn eine Partei kündigt den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

20.2 Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung möglich.

20.3 Zahlungsverzug und fristlose Kündigung

Ungeachtet der Regelung in Abs. 2 kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Entsprechend ausstehende Zahlungen werden auch nach der Kündigung über das Mahnverfahren und ggf. Inkasso eingefordert.


21. Geheimhaltung

21.1 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Provider vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von diesen Kenntnis erlangen.

21.2 Ausschluss

Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

  • ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

21.3 Öffentliche Erklärungen

Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.

21.4 Geltungsdauer

Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.


22. Mängelhaftung

22.1 Haftungsgrundsatz

Sind die vom Provider erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.

22.2 Verjährung

Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.


23. Haftung und Haftungsgrenzen

23.1 Haftungsgrundsatz

Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

23.2 Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

23.3 Pflichtverletzung

Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

23.4 Produkthaftung

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


24. Haftungsbeschränkung für unentgeltliche Nutzung

Sollte dem Kunden durch die unentgeltliche Nutzung der Software (kostenlose Nutzung, Testphase) ein Schaden entstehen, so haftet der Provider nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software entstanden ist und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit des Providers.


25. Änderungen der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.


26. Schlussbestimmungen

26.1 Forderungsabtretung

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

26.2 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

26.3 Aufrechnung

Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

26.4 Schriftformerfordernis

Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

26.5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

26.6 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist soweit zulässig der Sitz des Providers.

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